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Beitragszahlungen

Höhe der Beitragszahlung

Die Höhe der Einzahlungen wird beim individuellen Beitritt zum Raiffeisen Offenen Pensionsfonds vom Mitglied zum Zeitpunkt des Beitritts bestimmt und kann nachträglich abgeändert werden. Dabei sind die steuerlichen Absetzbeträge ein wichtiges Bestimmungskriterium.

Anders verhält es sich beim Beitritt auf kollektiver Basis: Hier ist zwischen den verschiedenen Beitragskomponenten zu unterscheiden (heranreifende Abfertigung, Arbeitnehmeranteil, Arbeitgeberanteil). Während gesetzliche Bestimmungen den einzuzahlenden Anteil der heranreifenden Abfertigung festlegen und das Mindestmaß des Arbeitgeberanteils in den Kollektivverträgen oder in den Rahmenabkommen festgehalten ist, kann der Arbeitnehmeranteil vom Arbeitnehmer frei bestimmt werden. Kollektivverträge und Rahmenabkommen können die Mindesthöhe des Arbeitnehmeranteils vorgeben.
Auch für zu Lasten lebende Familienmitglieder können Beiträge eingezahlt (internes Vorsorgeprogramm Raiffeisen Family Fonds) und vom eigenen Einkommen innerhalb der steuerlichen Grenzen in Abzug gebracht werden.

Häufigkeit der Beitragszahlung

Das Mitglied, das auf individueller Basis dem Pensionsfonds beigetreten ist, kann die Beitragszahlungen zu verschiedenen Periodizitäten durchführen

  • monatlich
  • vierteljährlich
  • halbjährlich
  • jährlich

Das Mitglied kann ferner die Beitragszahlungen aussetzen und die Teilnahme am Pensionsfonds beitragsfrei fortsetzen. Bei kollektivem Beitritt erfolgt die Einzahlung über den Arbeitgeber mit einer dreimonatigen Periodizität. Für die kollektiven Beitritte, welche zwischen dem 1.01.2007 und dem 30.06.2007 erfolgen, werden die Beitragszahlungen ab dem 1. Juli 2007 getätigt.


Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen - vor dem Beitritt lesen Sie bitte das Informationsblatt und die Geschäftsordnung.

Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist keine Gewähr für künftige Renditen. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt und in der Geschäftsordnung im Abschnitt "Geschäftsordnung".


 
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