Fondsvermögen in Liquidität investieren
Die COVIP (Aufsichtsbehörde über die Rentenfonds), weißt alle Offenen Rentenfonds, die von PensPlan Invest SGR AG gegründet wurden, dass mit Mitteilung Nr. 5055 vom 5. Oktober 2011 in Bezugnahme auf die bereits mit Mitteilung Nr. 5481 vom 26. September 2008 gegebenen Hinweise für einen gewissen Zeitraum erlaubt hat, das Höchstmaß entsprechend 20% des Fondsvermögens gemäß Art.4, Komma 1, Buchstabe a) des Ministerialdekrets Nr. 703/1996 angesichts der Finanzmarktkrise in Liquidität zu investieren.
Deshalb hat sich PensPlan Invest SGR AG mit Zustimmung des Verwaltungsrats vom 27.10.2011 dazu entschieden, für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten mit der höchsten Liquidität zu investieren. Die Investitionen werden in Bankdepots ausgesuchter Kreditinstitute gemäß der Geschäftsordnung des Rentenfonds und der Bezugsrechtsquellen, die in den periodischen Rechnungsstellungen angemessene Beachtung finden werden, vorgenommen.

