Aufgaben des Arbeitgebers

Falls der Arbeitnehmer die Absicht zum Ausdruck bringt, dem Raiffeisen Offenen Pensionsfonds auf kollektiver Basis beizutreten, wird der Arbeitgeber den zum Vertrieb beauftragten Vermittler kontaktieren und das Beitrittsansuchen seines Angestellten mitteilen. Der Arbeitnehmer wird unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der Geschäftsordnung des Fonds das Beitrittsgesuch, das einen integrierenden Bestandteil des Informationsblattes darstellt, ausfüllen und unterzeichnen. Dieses wird vom zum Vertrieb beauftragten Vermittler der Trägergesellschaft des Pensionsfonds weitergeleitet.

Nach erfolgter Unterzeichnung und Übermittlung des Beitrittsgesuches wird der Arbeitgeber, in Übereinstimmung mit den Vorgaben laut Kollektivvertrag oder Rahmenabkommen sowie laut Geschäftsordnung des Pensionsfonds die Einzahlungen an den Raiffeisen Offenen Pensionsfonds mittels Banküberweisung tätigen und die entsprechenden Aufstellungen, die von demselben oder vom Arbeitsberater/Steuerberater/von ihm beauftragter Vereinigung erstellt werden, der Trägergesellschaft des Pensionsfonds übermitteln. Der Vertrag des Angestellten wird aktiviert, sobald die Trägergesellschaft die erste Überweisung zu Gunsten des Mitglieds identifiziert und zugewiesen hat.

Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen - vor dem Beitritt lesen Sie bitte das Informationsblatt und die Geschäftsordnung.

Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist keine Gewähr für künftige Renditen. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt und in der Geschäftsordnung.