FAQ - Häufige Fragen

  • Beitritt auf individueller Basis

    Wer kann dem Raiffeisen Offenen Pensionsfonds beitreten? Selbständige; Freiberufler; (Private und öffentliche) ArbeitnehmerInnen, deren Kollektivvertrag keine Zusatzvorsorge vorsieht, und zwar auch dann, wenn der Kollektivvertrag oder...mehr
  • Beitritt auf kollektiver Basis

    Gibt es auch die Möglichkeit, auf kollektiver Basis dem Raiffeisen Offenen Pensionsfonds beizutreten? Voraussetzung für den kollektiven Beitritt ist, dass im Kollektivvertrag, im Rahmenabkommen beziehungsweise in dem direkt zwischen dem...mehr
  • Beitragszahlungen und Spesen

    Gibt es einen Mindestbeitrag, den ich bei Beitritt in den Fonds einzahlen muss? Ja, dieser beträgt 51,65 Euro. Über diesen Betrag hinaus kann jeder selbst entscheiden, wie viel er einzahlen möchte. Beim kollektiven Beitritt sind auf jeden Fall...mehr
  • Leistungen

    Kann ich bei Beibehaltung meiner Erwerbstätigkeit einen Vorschuss auf meine herangereifte Position verlangen? Falls ja, nach wie vielen Jahren und in welchen Fällen? Ja, das Mitglied des Raiffeisen Offenen Pensionsfonds kann einen Vorschuss auf...mehr
  • Steuerliche Fragen

    Wer kann die Beiträge für die zu Lasten lebenden Familienmitglieder (Einkommen von weniger als 2.840,51 Euro) von den Steuern absetzen? Das  Familienoberhaupt, in den meisten Fällen der Ehemann bzw. Vater, kann innerhalb der gesetzlich...mehr
  • Verwaltung und Finanzverwaltung allgemein

    Wie viele Investitionslinien gibt es innerhalb des Fonds? Der Raiffeisen Offene Pensionsfonds bietet derzeit drei verschiedene Investitionslinien. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, je nach angepeiltem Risikoprofil und Zeithorizont unter...mehr

Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen - vor dem Beitritt lesen Sie bitte das Informationsblatt und die Geschäftsordnung.

Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist keine Gewähr für künftige Renditen. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt und in der Geschäftsordnung.