FAQ - Häufige Fragen
Beitritt auf individueller Basis
Wer kann dem Raiffeisen Offenen Pensionsfonds beitreten? Selbständige; Freiberufler; (Private und öffentliche) ArbeitnehmerInnen, deren Kollektivvertrag keine Zusatzvorsorge vorsieht, und zwar auch dann, wenn der Kollektivvertrag oder...mehrBeitritt auf kollektiver Basis
Gibt es auch die Möglichkeit, auf kollektiver Basis dem Raiffeisen Offenen Pensionsfonds beizutreten? Voraussetzung für den kollektiven Beitritt ist, dass im Kollektivvertrag, im Rahmenabkommen beziehungsweise in dem direkt zwischen dem...mehrBeitragszahlungen und Spesen
Gibt es einen Mindestbeitrag, den ich bei Beitritt in den Fonds einzahlen muss? Ja, dieser beträgt 51,65 Euro. Über diesen Betrag hinaus kann jeder selbst entscheiden, wie viel er einzahlen möchte. Beim kollektiven Beitritt sind auf jeden Fall...mehrLeistungen
Kann ich bei Beibehaltung meiner Erwerbstätigkeit einen Vorschuss auf meine herangereifte Position verlangen? Falls ja, nach wie vielen Jahren und in welchen Fällen? Ja, das Mitglied des Raiffeisen Offenen Pensionsfonds kann einen Vorschuss auf...mehrSteuerliche Fragen
Wer kann die Beiträge für die zu Lasten lebenden Familienmitglieder (Einkommen von weniger als 2.840,51 Euro) von den Steuern absetzen? Das Familienoberhaupt, in den meisten Fällen der Ehemann bzw. Vater, kann innerhalb der gesetzlich...mehrVerwaltung und Finanzverwaltung allgemein
Wie viele Investitionslinien gibt es innerhalb des Fonds? Der Raiffeisen Offene Pensionsfonds bietet derzeit drei verschiedene Investitionslinien. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, je nach angepeiltem Risikoprofil und Zeithorizont unter...mehr
Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen - vor dem Beitritt lesen Sie bitte das Informationsblatt und die Geschäftsordnung. Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist keine Gewähr für künftige Renditen. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt und in der Geschäftsordnung. |

