Vorteile des Raiffeisen Pensionsfonds

Der Raiffeisen Pensionsfonds bietet dir eine Reihen von Vorteilen

Bei der Einzahlung der Beiträge

Jedes Jahr können Einzahlungen in den Raiffeisen Pensionsfonds für sich und für zu Lasten lebende Familienmitglieder steuerlich bis zu 5.165 Euro vom Gesamteinkommen abgezogen werden.

Das bedeutet, dass bei einer jährlichen Einzahlung von 5.165 Euro, die Steuerersparnis zwischen 1.187 Euro und 2.220 Euro liegt (je nach anwendbarer Einkommenssteuerklasse IRPEF, welche zwischen 23% und 43% beträgt).

 

Bei der Einzahlung der Abfertigung

Die Abfertigung wird vom Arbeitgeber steuerfrei in den Pensionsfonds eingezahlt. Bei Auszahlung unterliegt die in den Pensionsfonds eingezahlte Abfertigung einem vorteilhaften Steuersatz von 9% bis 23%. Bleibt die Abfertigung im Betrieb, beträgt die Besteuerung hingegen zwischen 23% und 43%. Die dadurch erzielte Steuerersparnis auf die Abfertigung kann deshalb bis zu 34% ausmachen.

 

Bei der Einzahlung der Prämie

Wenn ein Arbeitnehmer über den Arbeitgeber die vom Kollektivabkommen eigens vorgesehene jährliche Prämie in den Pensionsfonds einzahlt, ist diese bis zu 3.000 Euro (in bestimmten Fällen bis zu 4.000 Euro) gänzlich steuerfrei.

 

Bei den Renditen

Die vom Pensionsfonds erzielten Finanzergebnisse werden mit 20% besteuert (z.B. die Renditen der Aktien und die Zinsen beim Kontokorrent mit 26%). Die von italienischen bzw. europäischen Staatsanleihen (bzw. gleichgestellten Wertpapieren) erzielten Renditen unterliegen einer Besteuerung von 12,5%. 

 

Bei der Auszahlung des Pensionsfonds

Die in den Pensionsfonds steuerfrei eingezahlten Beiträge (d.h. die steuerlich abgesetzten Beiträge und die Abfertigung) werden bei Auszahlung mit einem begünstigten Steuersatz von 9% bis 23% besteuert. Die schon besteuerten Beträge (Rendite, nicht steuerlich abgesetzte Beiträge) und die eingezahlten Prämien bis 3.000 Euro jährlich (in bestimmten Fällen bis zu 4.000 Euro) werden hingegen ohne Besteuerung ausgezahlt.

 

Keine Stempelsteuer

Das im Pensionsfonds angereifte Kapital unterliegt nicht der vom Gesetz vorgesehenen Stempelsteuer von 34,20 Euro jährlich.

Arbeitnehmer, welche die Abfertigung und den vom Betriebsabkommen vorgesehenen Mindestbeitrag zu eigenen Lasten in den Raiffeisen Pensionsfonds einzahlen, haben Anrecht auf den sogenannten Arbeitgeberbeitrag. Dieses zusätzliche Lohnelement steht dir nur im Falle des Beitritts zum Pensionsfonds zu. 

Wer dem Raiffeisen Pensionsfonds beitritt, kann selbst entscheiden wann und wieviel er einzahlen möchte. Nur die Einzahlung der Abfertigung, welche über den Arbeitgeber erfolgt, darf laut Gesetz nicht eingestellt werden.

Im Leben können oftmals außerordentliche Ausgaben anfallen (wie z.B. Kauf/Renovierung der Erstwohnung oder Gesundheitsausgaben) oder sich außerordentliche Situationen ergeben (wie z.B. Arbeitslosigkeit oder Invalidität). In diesen Fällen kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auf deinen Pensionsfonds zurückgreifen. Außerdem bietet dir der Raiffeisen Pensionsfonds die Möglichkeit einen Vorschuss bis zu 30%, ohne Angabe eines Grundes, in Anspruch zu nehmen.

Der Raiffeisen Pensionsfonds bietet verschiedene Investitionslinien an. Es besteht somit die Möglichkeit, die zur eigenen Risikobereitschaft und dem Anlagehorizont passende Investitionslinie zu wählen und diese (einmal pro Jahr) kostenfrei zu ändern.

Der Raiffeisen Pensionsfonds verfügt über ein professionelles Beratungsnetz durch die Raiffeisenkassen. Der direkte Kontakt zum Raiffeisen Pensionsfonds wird immer gewährleistet.

Deshalb, wenn du Fragen zum Raiffeisen Pensionsfonds hast, dem Pensionsfonds beitreten willst oder als bereits Eingeschriebener einen Antrag stellen möchtest, wende dich einfach an deine Raiffeisenkasse.

Auch durch die strengen und einheitlichen Vorschriften der Aufsichtsbehörde COVIP zeichnet sich der Raiffeisen Pensionsfonds für seine hohe Transparenz aus. Die Eigenschaften und die Kosten des Pensionsfonds sind immer veröffentlicht und leicht verständlich.

Die historischen Daten der letzten 20 Jahre zeigen auf, dass die Abfertigung im Pensionsfonds höher aufgewertet wird, als im Betrieb.

Zudem unterliegt die Abfertigung bei Auszahlung einer niedrigeren Besteuerung im Pensionsfonds (9% - 23%) als im Betrieb (23% - 43%). Das bedeutet, dass sich die Steuerersparnis auf bis zu 34% belaufen kann.

Das Rentensystem in Italien wurde seit dem Jahre 1995 grundlegend erneuert. Dies hat dazu geführt, dass die öffentliche Rente stark gekürzt wurde. Der Pensionsfonds stellt eine Möglichkeit dar, die „Rentenlücke“ effizient zu schließen.

Wer dem Raiffeisen Pensionsfonds beitritt, hat Anrecht auf das Bauspardarlehen der Provinz Bozen für Kauf, Bau oder Sanierung der eigenen Erstwohnung (eine Voraussetzung dafür ist, dass du seit mindestens 8 Jahren im Pensionsfonds eingeschrieben bist).

Weitere Informationen findest du hier

Wer dem Raiffeisen Pensionsfonds beitritt, hat Anrecht auf die Unterstützungsmaßnahmen der Region Trentino-Südtirol in Form von Beiträgen für den Aufbau der Zusatzrente, welche in folgenden Situationen beantragt werden können:

  • Bei finanziellen Schwierigkeiten in Folge von Arbeitslosigkeit, Lohnausgleich, Abwesenheit von der Arbeit wegen Krankheit oder Unfall (Zuständigkeit: Pensplan Centrum AG).
  • Bei Arbeitsauszeiten für die Betreuung und Erziehung der eigenen Kinder oder für die Hauspflege und Betreuung von schwer pflegebedürftigen Angehörigen (Zuständigkeit: Landesagentur ASWE).

Der Sitz des Raiffeisen Pensionsfonds ist in Bozen und deshalb bleiben die entrichteten Steuern in der Provinz.