Steuerliche Aspekte

Erfahre mehr über die Steuervorteile und nutze sie

  • Die einbezahlten Beiträge kannst du bis zur Höchstgrenze von 5.165 Euro jährlich vom Gesamteinkommen abziehen. Die aufgrund von Kollektivverträgen oder kollektiven Abkommen/Betriebsabkommen, einbezahlten Beiträge zu Lasten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, werden bereits im Lohnstreifen vom Einkommen steuerlich abgezogen und müssen daher bei der Bestimmung der Höchstgrenze von 5.165 Euro der abziehbaren Beiträge mitberücksichtigt werden. Die Abfertigung hingegen (sowie auch die eingezahlte Prämie, welche zur Gänze steuerfrei ist) fällt nicht unter die steuerlich abziehbaren Beträge, da diese schon unversteuert in den Pensionsfonds einfließt. Auch die Beträge, die zugunsten der zu Lasten lebenden Familienmitglieder eingezahlt werden, sind vom Gesamteinkommen innerhalb der oben genannten Höchstgrenze abziehbar.
  • Die Erträge unterliegen einer Steuer von 20%. Ausgenommen davon sind die Erträge, die aus italienischen oder gleichgestellten Staatsanleihen oder Obligationen erzielt werden, für die eine Besteuerung von 12,5% angewandt wird.
  • Die Auszahlungen der in den Raiffeisen Pensionsfonds steuerfrei eingezahlten Beiträge unterliegen, je nach Begründung der Auszahlung, einer begünstigten Besteuerung zwischen 9% und 23%.

Weitere Informationen findest du im Dokument zur Steuerregelung, sowie in den Vorteilen des Raiffeisen Pensionsfonds