Auszahlungen

Der Raiffeisen Pensionsfonds lässt dich nicht im Regen stehen

Der Raiffeisen Pensionsfonds bietet dir die Möglichkeit in bestimmten Fällen auch schon vor Erreichen der Voraussetzungen für die öffentliche Rente auf deine persönliche Position zuzugreifen:

  • von den zuständigen öffentlichen Strukturen anerkannte Gesundheitsspesen für dich selbst, deinen Ehepartner und deine Kinder; jederzeit - bis zu 75% der Position
  • Kauf, Bau oder Renovierung deiner eigenen Erstwohnung bzw. jener deiner Kinder; nach achtjähriger Mitgliedschaft – bis zu 75% der Position
  • weitere Bedürfnisse nach achtjähriger Mitgliedschaft – bis zu 30% der Position

 

Nähere Informationen findest du im Dokument zu den Vorschüssen.

  • Teilablöse 50% bei Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum zwischen 12 und 48 Monaten / bei Eintragung in die Mobilitätsliste oder Lohnausgleichskasse
  • Gesamtablöse bei Verlust der Vorrausetzungen / Beendigung der Arbeitstätigkeit; Dauerinvalidität; Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum über 48 Monaten (die Gesamtablöse bewirkt die Beendigung der Mitgliedschaft).

Bei Beendigung der Arbeitstätigkeit 5 oder 10 Jahre vor Erreichen des Mindestalters der gesetzlichen Altersrente kannst du auch um eine Rentenleistung in Form von RITA (vorzeitige befristete Rentenleistung) ansuchen. Hierbei wird dir dein angereiftes Kapital in trimestrale Raten, bis zum Erreichen des Mindestalters der gesetzlichen Altersrente ausgezahlt.

Weitere Informationen findest du im Dokument zur RITA.

Anrecht auf die Zusatzrentenleistung hast du, wenn du die Voraussetzungen für die öffentliche Rente erfüllst und eine Mitgliedschaft von mindestens 5 Jahren aufweist.

Du kannst den Zeitpunkt des Ansuchens der Zusatzrentenleistung selbst wählen. Bis dahin bleibt das Kapital investiert, es können weiterhin Einzahlungen getätigt und die steuerlichen Vorteile voll genutzt werden.

Ist zum Zeitpunkt des Ansuchens der Betrag der errechneten Leibrente niedriger als der vom Gesetz vorgesehene Mindestbetrag, kannst du die Auszahlung der gesamten Position in Kapital beantragen.

Anderenfalls wird die Zusatzrentenleistung in Form einer Leibrente ausgezahlt. Du hast dabei die Möglichkeit bis zu 50% der angereiften Position in Kapital zu beantragen.

Beim Ansuchen um Zusatzrentenleistung, kannst du zwischen verschieden Rentenarten wählen.

 

Weitere Informationen findest du im Dokument zu den Renten.

Bei Ableben des Mitglieds kann die Position von den Erben bzw. den bestimmten Begünstigten abgelöst werden.