Aufgaben des Arbeitgebers

Einschreibung

Damit sich ein Arbeitnehmer einschreiben kann, muss zuerst sein Arbeitgeber als Betrieb beim Raiffeisen Pensionsfonds registriert werden. Die Einschreibung kann in Eigeninitiative des Betriebs, über seinen Lohnberater oder über eine Raiffeisenkasse erfolgen, unter Verwendung des auf der Webseite befindlichen Formulars.

Daraufhin kann der Arbeitnehmer bei seiner Raiffeisenkasse die Einschreibung veranlassen.

Einzahlung

Nach erfolgter Unterzeichnung des Beitrittsgesuches berücksichtigt der Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnberechnung die im Rahmen des Betriebsabkommens/ Beitrittsformulars festgelegten Beiträge. Die Einzahlungen in den Pensionsfonds erfolgen trimestral mittels F24 bzw. Banküberweisung. Gleichzeitig ist die Übermittlung einer entsprechenden Aufstellung erforderlich, welche die Detaildaten zu den eingeschriebenen Arbeitnehmern beinhaltet und in der Regel von den Lohnberatern dem Betrieb zur Verfügung gestellt bzw. versendet wird.

Die Beitragszahlungen müssen auf folgendes Konto getätigt werden:

IBAN: IT 64 D 03439 01600 000001021776

State Street Bank Gmbh - Italien

Via Ferrante Aporti 10, 20125 Mailand

Zahlungsgrund: Mwst.-Nummer - Bezugstrimester- Bezugsjahr (Beispiel: 01234567890‐1‐2021)