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Raiffeisenverband Südtirol

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Mitglied des institutsbezogenen Sicherungssystems Raiffeisen Südtirol IPS

Die Südtiroler Raiffeisenkassen sind nicht darauf ausgerichtet, maximale Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden sie übermäßige Risiken. Dennoch kann bei der Vielzahl an internen und externen Faktoren nie vollkommen ausgeschlossen werden, dass eine Raiffeisenkasse in Schwierigkeiten gerät. Daher sind die 39 Südtiroler Raiffeisenkassen und die Raiffeisen Landesbank AG Mitglied der Raiffeisen Südtirol IPS Genossenschaft und nehmen damit an dem mit ihr eingerichteten Institutsbezogenen Sicherungssystem teil. Das Sicherungssystem hat die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Es soll garantieren, dass ein Institut jederzeit alle seine Verpflichtungen erfüllen kann, insbesondere jene gegenüber seinen Kunden. Die Eigenständigkeit der einzelnen Raiffeisenkassen wird dabei nicht eingeschränkt.

Mitglied des Einlagensicherungsfonds (Fondo di Garanzia dei Depositanti)

Um das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzstabilität zu verbessern, hat die Europäische Union die Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme verabschiedet. Als Mitglied Einlagensicherungsfonds der Genossenschaftsbanken (Fondo di Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo) garantieren die Südtiroler Raiffeisenkassen die gesetzlich festgelegten Deckungssummen der Einleger und leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzstabilität des Landes.

Mitglied des nationalen Garantiefonds (Fondo Nazionale di Garanzia)

Der nationaler Garantiefonds (Fondo Nazionale di Garanzia) hat die Aufgabe, Investitionen zu ermöglichen, Kredite zu garantieren und gegenüber den entstehenden Risiken abzusichern. Als Mitglied des nationalen Garantiefonds (Fondo Nazionale di Garanzia) leisten die Südtiroler Raiffeisenkassen einen wichtigen Beitrag zur Finanzstabilität des Landes.