Neue Rentenleistungen

Der Raiffeisen Pensionsfonds bietet nun neue Auszahlungsmöglichkeiten in Rentenform, welche nach Erreichen der Vorrausetzungen für die gesetzliche Rente beantragt werden können, an.  Die gesamte oder ein Teil der Position werden direkt über den Pensionsfonds in periodischen Raten ausbezahlt:

 

  • Rentenraten mit fester Laufzeit

Die Auszahlung der Raten erfolgt über einen festgelegten Zeitraum (laut Lebenserwartung)

 

  • Rentenraten mit frei bestimmbarer Entnahme

Mitglieder entscheiden selbst, im Rahmen der fälligen und nicht entnommenen Raten, wann und wie viel sie entnehmen möchten, nur im Rahmen der bereits fälligen und noch nicht bezogenen Raten. Auch diese Raten wird laut Lebenserwartung ausbezahlt.

 

  • Rentenraten mit bestimmter Laufzeit

(beantragbar ab 31.10.2026)

Die Auszahlung erfolgt in periodischen Raten über den vom Mitglied festgelegten Zeitraum.  (min. 5 Jahre)

 

Diese neuen Rentenleistungen wurden mit dem Haushaltsgesetz 2026 eingeführt. Die Auszahlung dieser Rentenarten kann erst nach der erforderlichen Anpassung der Systeme und operativen Prozesse des Pensionsfonds an die COVIP-Anweisungen vom 25.06.2026 beginnen. Diese Anpassung wird spätestens bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den Informationen über die Arten der Rentenleistungen oder wenden Sie sich ganz einfach an Ihren Berater der Raiffeisenkasse.

 

 

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