Vorteile für Arbeitgeber*innen
Allgemeine Vorteile
Zufriedene und motivierte Mitarbeiterinnen zu binden, ist wichtiger denn je.
Eine betriebliche Pensionsvorsorge steigert die Attraktivität des Unternehmens.
Eine gute Vorsorge bedeutet Absicherung und Zufriedenheit für den Mitarbeitenden,
um im Alter finanziell gut abgesichert zu sein.
• Abkommen für den kollektiven Beitritt ohne Gewerkschaft möglich
• Einzahlungen auch mittels F24 möglich
• Beiträge als Betriebsaufwand absetzbar
• Vermeidung der verpflichtenden Überweisung der Abfertigung an den
„Fondo Tesoreria INPS“ für Unternehmen mit mehr als 60 Beschäftigten
(ab 2028: mehr als 50 Beschäftigten, ab 2030: mehr als 40 Beschäftigten).
Vorteile beim Arbeitgeberbeitrag
• Als Betriebsaufwand steuerlich absetzbar
• Zahlung des INPS-Solidaritätsbeitrags von 10 % (anstelle von 33 %,
zusammengesetzt aus 23,81 % Arbeitgeber- und 9,19 % Arbeitnehmerbeitrag)
• Vorteilhafteste Form der Gehaltserhöhung
• Flexible Gestaltung der Beitragshöhe
Vorteile der Abfertigung im Pensionsfonds
• Mitarbeitende profitieren von Steuerersparnissen von bis zu 34 % sowie zahlreichen
weiteren Vorteilen.
• Keine jährliche Aufwertung der Abfertigung von 1,5 % fix + 75 % der Inflation notwendig
• Bessere Liquiditätsplanung – kein plötzlicher Liquiditätsabfluss durch Kündigung,
Bevorschussung oder Finanzierung
• 4 % als Betriebsaufwand steuerlich absetzbar (6 % bei Betrieben mit weniger als
50 Mitarbeitenden)
• Der Garantiefondsbeitrag von 0,20 % auf die Bruttoentlohnung entfällt.
• Reduzierung der Fremdsozialbeiträge und Lohnnebenkosten von 0,28 % auf INPSBeitragskomponenten
für Familienbeihilfe, Mutterschaft und Arbeitslosenhilfe
• Geringerer Verwaltungsaufwand
• Keine Haftung gegenüber den Mitarbeitenden